Gegenstand des Beitrags ist die Frage der Zulässigkeit der Schlachtung von Tieren ohne Betäubung in der Republik Polen, einschließlich der sog rituellen Schlachtung, die als eine besondere Art der Schlachtung definiert wird, die durch den religiösen Ritus vorge-schrieben wird. Der Text enthält zunächst eine Analyse der diesbezüglich geltenden Rechtslage nach der 2002 erfolgten Aufhebung von Vor-schriften, die die Schlachtung von Tieren ohne Betäubung zuließen, wenn es der religiöse Ritus vorsah. Anschließend wendet sich der Text dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 10. Dezember 2014 zu, in dem dieses Gericht das Verbot ritueller Schlachtung als unvereinbar mit den Vorschriften der polnischen Verfassung und mit der EMRK, die das Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit und freie Äußerung der Religion garantieren, erklärte. Das Ziel der nachstehenden Aus-führungen ist die Beurteilung der aktuellen polnischen Rechtslage im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit den Vorschriften der VO ( EG ) 1099 / 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung.
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