Der Beitrag widmet sich der Frage nach der Bewilligungspflichtvon sportlichen Wettkämpfen unter Beteiligung von Tieren sowie dem Ausnahmetatbestand, dass Prüfungen von Vereinen und Verbänden nicht bewilligungspflichtig sind. Dies wird anhand eines Falles, der vor dem LVwG Wienverhandelt wurde, aufbereitet.
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