Der Artikel beschäftigt sich mit der Frage der Jagdfreistellung und der Judikatur des VfGH sowie des EGMR. Bei der Jagdfreistellung wird das Grundrecht des Grundeigentümers auf Eigentum durch die ebenso zustehenden Grundrechte auf Gewissensfreiheit, Freiheit der Ausübung einer Weltanschauung und Versammlungsfreiheit flankiert. Dem (derzeit noch va politisch motivierten) öffentlichen Interesse an der Jagd in Österreich und dem spezifischen Interesse an einer flächendeckenden Jagdbewirtschaftung ist nicht mehr Vorrang gegenüber den Grundwerten der EMRK zu geben. Eine gesetzlich verankerte Jagdfreistellung ist uE die einzig logische Konsequenz für eine pluralistische Gesellschaft wie Österreich.