Im Frühjahr 2022 wurden unter dem Titel „Tierschutzpaket“ mehrere Rechtsquellen des österr Tierschutzrechts novelliert. Im vorliegenden Beitrag werden die wichtigsten Änderungen des Tierschutzgesetzes und der 1. Tierhaltungsverordnung dargestellt und unter Einbeziehung der Begutachtungsentwürfe kritisch gewürdigt. Zudem werden allgemeine Probleme wie uneinheitliche Terminologie und Dauer der Übergangsfristen aufgezeigt sowie auf weitergehenden Reformbedarf hingewiesen. Insgesamt zeigt sich, dass zentrale Neuerungen wie das Verbot „unstrukturierter Vollspaltenböden“ in der Schweinehaltung und das Verbot des „Schredderns“ von Eintagsküken tierschutzwissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen und die berechtigten Interessen des Tierschutzes in den Nov nicht hinreichend berücksichtigt werden. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Nov weit hinter dem bestehenden Reformbedarf zurückbleiben.