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Titelaufnahme

Titel
Dürfen Tierschutz-Logos ein (rotes) Kreuz enthalten?
VerfasserFeik, Rudolf
Enthalten in
TiRuP, Jahrgang 1 (2017), Seiten 1-24
ErschienenSalzburg : Universitätsbibliothek Salzburg, 2017
SchlagwörterGenfer Abkommen / Irreführung / Logo / Markenschutz / Nachahmung / Rotes Kreuz / Rotkreuzbewegung / Rotkreuzsymbole / Schutzzeichen / Tierarzt / Tierrettung / Tierschutzverein / Verwaltungsstrafe / Verwechslung / Zeichenschutz
URNurn:nbn:at:at-ubs:4-22 
DOI10.25598/tirup/2017-1 
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Zusammenfassung

In Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen schützt das Rotkreuzgesetz auch die Symbole der Rotkreuzbewegung. Das » rote Kreuz auf weißem Grund « darf nur mit Zustimmung des Vereins Österreichisches Rotes Kreuz verwendet werden. Obwohl sich das » rote Kreuz « mittlerweile zu einem allgemeinen Symbol für Hilfeleistung entwickelt hat, kann es auf Grund ( der Auslegung ) des Rotkreuzgesetzes ( durch den VwGH und den VfGH ) auch in abgewandelter Form nicht so ohne weiteres in Logos integriert werden. Tierkliniken oder Tierrettungen sind in der Verwendung eines roten Kreuzes ebenso eingeschränkt wie Sanitätshäuser oder Ärzte. Das Österreichische Rote Kreuz hat damit eine sehr starke Position hinsichtlich eines Symbols, das als Bildmarke eigentlich nicht schutzfähig wäre.

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