Immer wieder rücken Massentierhaltungen in den Fokus medialer Berichterstattung. Gefordert wird ein verschärftes Genehmigungsverfahren auch bei landwirtschaftlichen Großbetrieben. Auf dem Prüfstand steht primär die Frage nach dem anzuwendenden materiellrechtlichen Genehmigungsregime bei Massentierhaltungsanlagen. Unbestritten ist das Erfordernis einer baurechtlichen Bewilligung für die Errichtung von Tierhaltungsanlagen. Ab einer gewissen Größenordnung gelten aber auch für Tierhaltungsanlagen besondere Genehmigungsvoraussetzungen. Bei Erreichen der in IPPC-Landesgesetzen normierten Schwellenwerte bspw unterliegt das Vorhaben dem IPPC-Regelungsregime. Das hat weitreichende Konsequenzen: Beginnend von den materiellen, vorsorgeorientierten, integrativen Genehmigungsstandards bis zu den formellen, zwingenden Verfahrensstandards – Stichwort: Verfahrenskoordination – sowie dem Recht auf Zugang zu Gerichten für NGOs. Der Beitrag widmet sich daher der Untersuchung von Fallkonstellationen, in welchen dieses verschärfte Genehmigungsregime des IPPC-Rechts zur Anwendung gelangt.
|