Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, inwiefern Amtstierärzte und andere veterinärmedizinische Sachverständige beider Ausübung ihrer Tätigkeit als Gutachter, aber auch bei Aufsichts und Kontrolltätigkeiten weisungsgebunden sind. Neben allgemeinen Fragen des Weisungsrechts sollen dabei insb die Reichweite der Wahrheitspflicht erörtert sowie weitere gesetzliche Schranken der Weisungsbindung von tierärztlichen Sachverständigen ( zB § 222 StGB ) aufgezeigt werden.
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