Nicht-entwöhnte Kälber werden vielfach entgegen dem Beschleunigungsgebotder Europäischen Tiertransportverordnung und im Konflikt mitder nationalen Höchstbeförderungsdauer innerösterreichisch zu lange transportiert.Die daraus resultierenden tierschutzrechtlichen, strafrechtlichen undtiergesundheitlichen Konsequenzen werden erörtert.