Tierschutzorganisationen verwenden bei der Weitergabe eines Tieres überwiegend sog Schutzverträge. Diese Verträge sollen zumeist regeln, dass das Eigentum am Tier bei der Tierschutzorganisation bleibt, der Übernehmer aber zum Tierhalter und Zahler wird. Die anwaltliche Praxis zeigt, dass es hier immer wieder zu Problemen kommt und es gerade auch im Hinblick auf das Konsumentenschutzgesetz sehr auf die Formulierung ankommt. Auch die Judikatur bei der Lösung derartiger Rechtsstreitigkeiten ist nicht einheitlich.