Im Gegensatz zu Bär, Luchs oder Wolf wird dem Goldschakal nach der Fauna-Flora-Habitat-RL kein strenger Schutz zuteil. Dennoch sind seiner Bejagung unionsrechtliche Grenzen gesetzt. Welche Rolle hierbei insb der Dokumentation des Populationsstatus zukommt und was daraus für die jagdrechtlichen Bestimmungen der Länder folgt, soll im folgenden Beitrag aufgezeigt werden.