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    Legal Opinion zum Thema: Thema der mündlichen Verhandlung des diesjährigen Moot Courts war unter anderem der Zeitpunkt, an dem Konrad Hübner seine Berufung eingebracht hat. Die rechtliche Relevanz dieses Umstands könnte sich aus Art 132 Abs 6 B-VG ergeben. Erläutern Sie – allgemein und aus der Perspektive des vorliegenden Falls, die eine Beschwerde von Konrad Hübner zum Gegenstand hat –, was unter der darin normierten Prozessvoraussetzung „Erschöpfung des Instanzenzugs“ zu verstehen ist!
    Laudanski, Peter
    Linz, Mai 2016