Richtlinien für Autor*innen

Sehr geehrte Autorin, sehr geehrter Autor!

Wir freuen uns, dass Sie ein Manuskript für die TiRuP einreichen wollen. Bevor Sie das Manuskript an uns senden, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Die "Tier- und Artenschutz in Recht und Praxis" (TiRuP) dient als Online-Zeitschrift der frei und unentgeltlich zugänglichen Publikation sachlicher, wissenschaftlich fundierter und praxisorientierter Beiträge aus dem Bereich des Tier- und Artenschutzrechts sowie themenverwandter (Rechts-)Materien. Dabei handelt es sich hauptsächlich um rechtsdogmatische Aufsätze, Judikaturbesprechungen, Praxisbeiträge und kurze Diskussionsbeiträge (insbesondere auch aus verwandten Wissenschaften wie Ethik, Biologie, Ökologie, Veterinärmedizin usw), aktuelle Berichte von NGOs, redaktionelle Hinweise (etwa auf aktuelle Gesetzesänderungen oder gerichtliche Entscheidungen), Buchrezensionen und weiterführende Informationen (etwa über neue veterinärmedizinische oder verhaltensbiologische Erkenntnisse).

  • Die Beiträge müssen einen entsprechenden wissenschaftlichen Erkenntniswert aufweisen und den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis entsprechen.

  • Mögliche Interessenskonflikte des Autors / der Autorin (etwa Auftragsforschung, "meinungsgebundene" gutachterliche Tätigkeit oä) sind in jedem Fall offenzulegen.

  • Die Beiträge sollten in Bezug auf Rechtschreibung und Grammatik einwandfrei sein. Bitte orientieren Sie sich dabei an den gültigen Regeln nach Duden, Die deutsche Rechtschreibung, 28. Auflage, 2020.

  • Bitte verwenden Sie jedenfalls die unter Formatvorlagen und Abkürzungsliste verfügbaren Formatvorlagen zur Erstellung Ihres Beitrags, die jeweils auf bestimmte Arten von Beiträgen abgestimmt sind. Sollten Unsicherheiten betreffend die Verwendung einer bestimmten Formatvorlage bestehen, wenden Sie sich bitte an die Redaktion.
    Die zur Verfügung stehenden Formatvorlagen enthalten auch die erforderlichen Bestandteile.
    Die möglichen Auszeichnungen (halbfett, kursiv) sind in den Formatvorlagen vorgegeben.
    Wir empfehlen, zur Erstellung eines Manuskripts gleich die richtige Formatvorlage zu verwenden und nicht erst nach der Fertigstellung des Beitrags die einzelnen Absatzformate in das Dokument einzufügen.
    Bitte verändern Sie auf keinen Fall die in den Formatvorlagen festgelegten Absatzformate (dh zB Block- auf Flattersatz, Schriftgröße vergrößern oä)!

  • Abkürzungen werden in der TiRuP entsprechend den "Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (AZR)", Verlag MANZ, 8. Auflage, 2019, verwendet.
    • Die Abkürzungen werden stets ohne Punkt geschrieben.
    • EU-Richtlinien (RL) und EU-Verordnungen (VO) sollten stets abgekürzt geschrieben werden, bei der Bezeichnung wird die Abkürzung "Nr" weggelassen (dies gilt auch für BGBl, LGBl, ABl usw); Bsp: Tiertransport-VO 1/2005, ABl L 2005/3, 1.
    Bitte beachten Sie, dass die Abkürzungen über das gesamte Manuskript einheitlich verwendet werden!
    Unter dem Menüpunkt Formatvorlagen und Abkürzungsliste steht eine kurze Liste der wichtigsten Abkürzungen zum Download zur Verfügung.

  • Die Zitierung erfolgt ebenfalls nach den AZR.
    Beim Datum wird wenn möglich der Monat als Zahl geschrieben, dabei wird keine führende "0" verwendet.
    Publikationsorgane werden wie folgt zitiert:
    • Bundesgesetzblätter: BGBl [Teil] [Jahr]/[Nummer]; Bsp: BGBl I 2021/1
    • Bei Landesgesetzblättern folgt nach der Abkürzung „LGBl“ immer das Kürzel für das Bundesland, dh LGBl-B 2021/1, LGBl-K 2021/1, LGBl-N 2021/1, LGBl-O 2021/1, LGBl-S 2021/1, LGBl-St 2021/1, LGBl-T 2021/1, LGBl-V 2021/1, LGBl-W 2021/1
    • Amtsblätter der EU: ABl [Teil] [Jahr]/[Nummer], [Seite]; Bsp: ABl L 2020/17, 1
    Bitte beachten Sie, dass die Zitierweise für das gesamte Manuskript einheitlich erfolgt!

  • Fußnoten stehen grundsätzlich nach dem Satzzeichen, außer sie beziehen sich eindeutig nur auf das Wort bzw die Wortgruppe davor.

  • Fotos und Grafiken können zwar grundsätzlich in der Online-Version in Farbe (RGB) dargestellt werden, in der Print-Veröffentlichung jedoch nur in Graustufen. Das gilt in gleicher Weise auch für die von den Leser*innen erstellten Ausdrucke der Online-Dokumente.
    Um eine ausreichende Druckqualität sicherstellen zu können, ersuchen wir die Fotos und Grafiken nicht nur in den Text einzubetten, sondern als eigene Grafik-Dateien (*.jpg, *.png, *.tif, *.gif, *.psd) in Graustufen jedenfalls mindestens in der gewünschten Druckgröße mit einer Auflösung von 300 dpi zu übermitteln. Sollten Sie in der Online-Version eine farbige Darstellung wünschen, können Sie selbstverständlich auch die RGB-Version der Grafik-Datei(en) beifügen.

Für Fragen, Anregungen uä stehen die Mitglieder der Redaktion gerne zur Verfügung.